Kopfgrafik Umwelt und Klimaschutz

Quelle: HkD

Photovoltaik auf das Kirchendach

Energieeffizienz und Klimaschutz

Kirchengemeinden möchten mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen (im Folgenden PV-Anlagen genannt) auf den kirchlichen Gebäuden einerseits einen öffentlichen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung leisten, andererseits wird mit einer nach dem Energie-Einspeisungsgesetz (EEG) gesicherten Einnahmequelle gerechnet. Die Installation von PV-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden wirft allerdings grundlegende Fragen auf, die verschiedene Bereiche betreffen (Steuern, Denkmalschutz etc.).

Photovoltaik-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden und Freiflächen

Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und damit die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, ist aufgrund der aktuellen Energiesituation und im Hinblick auf die Folgen der Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern für das Klima, ein wichtiger Baustein.

Solche PV-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden oder Flächen stellt immer nur eine von mehreren denkbaren Möglichkeiten dar, mit investiven Maßnahmen Energie einzusparen und Klimaschutz zu betreiben. Deshalb ist es lohnend, wenn sich Kirchengemeinden im Vorfeld die nötige Zeit zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzept nehmen, da sich gegebenfalls andere Maßnahmen (beispielsweise neue Dämmung etc.) als sinnvoller herausstellen.

Weitere Informationen zur ersten Orientierung für die Planung solcher PV-Anlagen entnehmen Sie bitte der Mitteilung G 4 /2023 sowie der beigefügten Handreichung.

Freiflächenphotovoltaik auf kircheneigenen Landflächen

Die Rundverfügung G 5/2024 - Freiflächenphotovoltaik auf kircheneigenen Landflächen - Aktenstück Nr. 33 D der 26. Landessynode enthält in der Anlage Empfehlungen zum Einsatz von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf kircheneigenen Landflächen und weist auf Beratungsangebote hin. Zu inhaltlichen Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die in der Rundverfügung genannte Person.

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Reinhard Benhöfer
Foto: HkD