Klimaschutzgesetz der Landeskirche

beschlossen am 1. Dezember 2023

Die hannoversche Landessynode hat am Freitag, den 1. Dezember 2023, ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Sie will bis spätestens 2045 treibhausgasneutral werden und so die Vorgaben des Bundes einhalten. Zugleich gehe es um die Glaubwürdigkeit der Kirche, sagte die Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses, Bettina Siegmund, bei der Tagung des Kirchenparlamentes in Hannover. Die Bewahrung der Schöpfung gehöre essenziell zum kirchlichen Auftrag.

Dieses Kirchengesetz soll dazu beitragen, die kirchlich verursachten Treibhausgasemissionen verbindlich und schnell zu senken und kirchliches Verhalten ökologisch, ökonomisch und sozial, also nachhaltig zu gestalten.

Bereits bis 2035 sollen die Treibhausgas-Emissionen in der Landeskirche um 80 Prozent im Vergleich zu denen von 2023 gesenkt werden. Insbesondere durch Veränderungen in den Bereichen Gebäude und Mobilität soll das Ziel erreicht werden. Dabei soll der Energieverbrauch gesenkt und vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Alle kirchlichen Gebäude sollen daraufhin überprüft werden, ob sie für die Gewinnung von Solarenergie geeignet sind. Das Gesetz ist zum Januar 2024 in Kraft getreten.

Für die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen sind die Kirchenkreise, landeskirchlichen Einrichtungen, die Klöster Loccum und Amelungsborn sowie das Landeskirchenamt verpflichtet, Klimaschutzmanagementkonzepte bis zum 31.12.2024 zu erstellen. Die Aktualisierung erfolgt mit dem Beginn der jeweils folgenden Planungszeiträume. Das Klimaschutzmanagement-konzept benennt die aktuelle Situation, Ziele, kontinuierlich zu überprüfende und anzupassende Maßnahmen und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Energiemanagement
  • Mobilitätsmanagement
  • Nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland
  • Produktion von regional erzeugtem Strom

Zur Erarbeitung dieser Konzepte gibt es allgemeine Hinweise und Musterkonzepte sowie die Möglichkeit zur Beratung bei der Konzepterstellung. Diese stehen auf der landeskirchlichen Website zum Download bereit.

Zur landeskirchlichen Webseite zum Klimaschutzgesetz

Kontakt

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Reinhard Benhöfer

Referent für Umwelt- und Klimaschutz

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Bettina Valtr

Verwaltungsangestellte

Termine und Veranstaltungen

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Mittwoch, 12. Juni 2024, 18.30 - 20 Uhr

Diese Online-Schulung richtet sich an alle, die bisher noch nicht mit dem „Grünen Datenkonto“ gearbeitet haben und Schritt für Schritt erfahren wollen, wie damit ein Einstieg in das Energiemonitoring gelingt und gleichzeitig die Anforderungen der Rundverfügung G 4/2023 auf Auszahlung von Mitteln aus dem Projekt „Energieeinsparung in kirchlichen Gebäuden“ erfüllt werden. Ganz nach dem Leitsatz „Energie sparen, Betriebskosten senken, Umwelt schützen!“

Zielgruppe: Energiebeauftragte und Energiemanager*innen und weitere Interessierte aus Kirchengemeinden

Zur Anmeldung
Visualisierung Handbuch „Das Grüne Datenkonto“
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