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Foto: HkD

Qualitätsstandards

Welchen Sinn haben Qualitätsstandards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?

  1. Mit der Erarbeitung und dem Beschluss von Qualitätsstandards wird ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz der anerkannt guten evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen deutlich. Dieses Niveau soll gehalten und den sich ändernden sozialen Herausforderungen angepasst werden.
  2. Alle Beteiligten, die Kinder und Jugendlichen, die Eltern und die Erwachsenengeneration, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verantwortlichen im Jugendverband und in der Kirche, die staatlichen und kommunalen Entscheidungsträger erhalten verbindliche Informationen über Arbeitsbereiche der Evangelischen Jugend, die eingefordert werden können.
  3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Jugend bekommen durch die für alle verbindlichen Standards eine Absicherung ihrer Arbeit.

Warum ist es wichtig, dass diese Standards von der Evangelischen Jugend in der Landesjugendkammer beschlossen werden?

Die Landesjugendkammer ist das Gremium, in welchem auf der Ebene der Landeskirche die Selbstorganisation von Jugendlichen zusammenfließt. Sie hat nach der Ordnung der Landeskirche für die Evangelische Jugend (siehe www.ejh.de) das Recht und die Pflicht, konzeptionelle und grundsätzliche Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu beraten. Da Jugendarbeit durch Jugendliche mitbestimmt werden soll, gibt es also kaum einen besseren Ort für die Beschlüsse von Leitlinien und Standards, als die Versammlung all derjenigen, die für die Jugendarbeit der Landeskirche in Kirchengemeinden – und Kreisen ein Mandat bekommen haben und Delegierte in der Landesjugendkammer sind.