Kopfgrafik Judentum

Foto: ollega/fotolia.de

Fonds "Kirche und Judentum"

Projektförderung aus Mitteln des Fonds „Kirche und Judentum“ der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Fotolia_74434557_L_Laiotz_fotolia_web_klein
Foto: L. Laiotz/fotolia.de

 Das Verhältnis der christlichen Kirchen zum Judentum entwickelt sich immer stärker zu einem respektvollen Dialog auf Augenhöhe. Doch was bedeutet das konkret im Alltag einer Gemeinde, in der christlichen Theologie, im Unterricht oder bei der persönlichen Begegnung zwischen Christen und Juden?
Die Projektförderung aus Mitteln des Fonds Kirche und Judentum der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird mit einer Förderung dazu beitragen, Aktivitäten und Projekte in diesen Themenbereichen zu unterstützen und konkret mit Leben zu füllen: zum Beispiel Seminare und Workshops, Vorträge, Internet-Auftritte und andere Vorhaben zum Thema.
Nutzen Sie die Projektförderung aus Mitteln des Fonds Kirche und Judentum bei der Umsetzung Ihrer Projektidee, um so zu einem erneuerten Verhältnis zwischen Christen und Juden beizutragen!

Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben:


Inhaltliche Voraussetzungen

1. Das zu fördernde Vorhaben verfolgt mindestens eines der nachstehenden Ziele:


a) eine persönliche Begegnung mit Menschen jüdischen Glaubens,

b)  die Befassung mit Aspekten des Judentums,

c) die Förderung der erneuerten evangelischen Theologie im Angesicht des Judentums,

d) die Beschäftigung mit der Beziehung zwischen Juden und Christen in Vergangenheit und Gegenwart.

e) es werden keine Reisen gefördert.

Hinweis: Für die Auseinandersetzung mit dem Thema Antisemitismus können Anträge beim Fonds Frieden stiften gestellt werden.

2. Das Vorhaben soll geeignet sein, andere zur Nachahmung anzuregen.

3. Das Vorhaben ist zeitlich klar begrenzt (Laufzeit von... bis...).

4. Bestehende Vorhaben, die Bestandteil eines regulären Arbeitsauftrages sind (z. B. Konfirmandenunterricht, Konfirmandenfreizeit, Gemeindefest), können grundsätzlich nicht gefördert werden. In Ausnahmefällen ist eine Teilförderung möglich, wenn das Vorhaben eines der unter Nummer 1 genannten Ziele verfolgt und dadurch besondere Kosten entstehen (z. B. Einladung von Referent/inn/en oder Workshopleiter/inne/n zum Thema).

Formale Voraussetzungen

1. Der Förderantrag soll in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn eines Vorhabens beim Förderfonds eingereicht werden.

2. Die Trägerschaft des Vorhabens soll grundsätzlich bei einer Kirchengemeinde, einem Kirchenkreis, einem Verein in kirchlicher Trägerschaft oder bei vergleichbaren Einrichtungen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers liegen. In besonderen Fällen kann die Trägerschaft des Vorhabens bei anderen gesellschaftlichen Gruppierungen liegen, wenn nachgewiesen wird, dass sie mit Kirchengemeinden bzw. kirchlichen Trägern der hannoverschen Landeskirche kooperieren.

3. Als Antragstellung genügt ein formloses Anschreiben. Erforderliche Anlagen sind vollständig beizufügen. Die Anfrage kann in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht werden.

4. Mit dem Förderantrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan für das gesamte Vorhaben vorzulegen.

5. Über eine Förderung und deren Umfang sowie den Auszahlungstermin entscheidet ein Vergabeausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Projektförderung aus Mitteln des Fonds Kirche und Judentum besteht nicht. Eine Vollfinanzierung von Vorhaben ist nur in Ausnahmefällen möglich.

6. Die Höhe des Zuschusses ändert sich nicht, wenn im Verlauf des Vorhabens Kostensteigerungen auftreten. Eine erneute entsprechend geänderte Antragstellung ist jedoch möglich.

7. Die Zahlung von Abschlägen auf einen bewilligten Zuschuss ist möglich, wenn erkennbar ist, dass die Antragstellenden in Vorleistung treten müssen und dafür keine Eigenmittel vorhanden sind.

8. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist ein Bericht mit Verwendungsnachweis für den Zuschuss vorzulegen. Bereits empfangene, aber nicht verbrauchte Mittel sind umgehend zurückzuzahlen.

9. Mit der Förderung des Vorhabens ist die Verpflichtung zur angemessenen Öffentlichkeitsarbeit und zur Verwendung des Logos der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers verbunden („Gefördert durch …“). Die Geförderten informieren den/die Vorsitzende/n des Vergabeausschusses durch Text- und Bildmaterial über das Vorhaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die geförderten Vorhaben auch seitens der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers öffentlich (Internet, Publikationen etc.) vorgestellt werden.

10. Die Antragstellenden erkennen durch verbindliche Unterschrift die Förderungsbedingungen der Projektförderung aus Mitteln des Fonds Kirche und Judentum an.

Informationen und Antragstellung

Inhaltliche und formale Fragen sowie Anträge können Sie gern auch per Mail stellen:
E-Mail: Ursula.Rudnick@evlka.de, s. o. oder Dirk.Stelter@evlka.de, OKR Dirk Stelter

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

rudnik_2014_600_nf_l
Apl. Prof. Dr. Ursula Rudnick