
Zuschüsse für Klausurtagungen mit Übernachtung
Aus Mitteln für die Förderung ehrenamtlicher Arbeit können Kirchen-gemeinden für eine Klausurtagung des Kirchenvorstands Zuschüsse beantragen, wenn diese Tagung eine oder mehrere Übernachtungen einschließt.
Es werden pro Person, die ehrenamtlich im Kirchenvorstand tätig ist, 30 Euro (ab 01.01.2021) je Übernachtung zur Verfügung gestellt.
Eine Bezuschussung von Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung oder Kosten von Referenten ist nicht möglich.
Antrag auf Förderung
Reichen Sie bitte den Antrag auf Bezuschussung vor der Klausur ein. Gerne auch per E-Mail.
Nach der Klausur werden folgende Unterlagen benötig um die Maßnahme abzurechnen:
- eine aktuelle Teilnehmerliste,
- eine Tagungshausrechnung,
- ein Ablaufplan.