Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Ausführungsbedingungen Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (HkD) - Materialversand

 § 1       Vertragsgegenstand

(1)  Der Materialversand des Hauses kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (HkD) bietet Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und anderen kirchlichen Einrichtungen Materialien für die Arbeit in Kirche und Gemeinde an. Bestellungen werden dadurch rechtsverbindlich angenommen, dass innerhalb von zwei Wochen eine Auftragsbestätigung oder Rechnung übersandt wird oder aber die bestellte Ware zur Auslieferung gelangt.

(2)  Bestellt der Kunde/die Kundin per Internet, so wird das Haus kirchlicher Dienste den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen, sofern der Kunde im Rahmen der Eingabe seiner persönlichen Daten während des Bestellvorgangs eine E-Mailadresse hinterlegt.
 

§ 2      Widerrufsbelehrung

(1)  Der Kunde/Die Kundin können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Verkauf-, Lieferungs- und Ausführungsbedingungen des HkD. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Haus kirchlicher Dienste
Materialversand
Archivstraße 3
30169 Hannover


(2)  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Kunde/die Kundin insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
 

§ 3       Rücksendung von gelieferten Waren

(1)  Die erhaltenen Materialien können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

(2)  Der Kunde/Die Kundin hat die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
 

Haus kirchlicher Dienste
Materialversand
Archivstraße 3
30169 Hannover

Fax: 0511 1241-274
bestellung@kirchliche-dienste.de
 

§ 4      Zahlungsbedingungen und Lieferzeiten

(1)  Das HkD liefert gegen Rechnung, ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Entstehende Kosten für die Überweisung, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, sind vom Kunden zu tragen.

(2)  Das HkD liefert die Waren – sofern sie vorliegen – innerhalb von 14 Tagen. Das HkD berücksichtigt Terminwünsche des Kunden, die rechtzeitig benannt werden.
 

§ 5       Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben nach § 455 BGB bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des HkD.
 

§ 6      Transport- und Versandkosten

Transport- und Verpackungskosten werden zur Zeit innerhalb Deutschlands nicht in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen werden die eigenen Porto- und Versandkosten in Rechnung gestellt.
 

§ 7       Haftung und Gewährleistung

(1)  Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des HkD ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(2)  Das HkD setzt sich dafür ein, dass die Kunden einwandfreie und hochwertige Materialien erhalten und leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bei Falschlieferungen oder fehlerhafter Ware wird um unfreie Rücksendung nach vorheriger Mitteilung gebeten. Das HkD wird sich umgehend um einen Ersatz bemühen.
 

§ 8       Preisstellung

(1)  Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der in Deutschland gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)  Für Kunden, die der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers angehören oder ihren Wohnsitz in der Landeskirche haben, können abweichende Preise gelten, soweit dies nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
 

§ 9      Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des HkD für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt die deutsche Rechtsprechung.
 

§ 10    Schriftform, abweichende Vereinbarungen, entgegenstehende Einkaufsbedingungen sowie Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

(1)  Vereinbarungen, insbesondere soweit sie die vorstehenden Bedingungen abändern, werden erst durch die schriftliche Bestätigung des HkD rechtsverbindlich. Etwaigen anders lautenden Einkaufsbedingungen bzw. Auftragsbedingungen des Kunden wird hiermit, auch im Voraus für alle zukünftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten das HkD auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme der Ware des HkD gelten die Bedingungen als anerkannt.

(2)  Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

Hannover, 1. Juni 2019

Haus kirchlicher Dienste
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Der Direktor

 

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (HkD)

§ 1     Anmeldung

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des HkD ist eine schriftliche An- meldung erforderlich. Eine mündliche Anmeldung wird durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Die Anmeldungen sollen bis spätestens zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss eingehen. Das mit Datum unterzeichnete Anmeldeformular gilt als verbindliche Anmeldung des/der Teilnehmers/in. Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Teilnahmebedingungen anerkannt.
 

§ 2     Warteliste

Wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, werden Interessierte in eine Warteliste aufgenommen. Das HkD informiert die Interessierten über freiwerdende Plätze. Besteht kein Teilnahmewunsch mehr, bittet das HkD zur Aktualisierung der Warteliste um eine Nachricht.
 

§ 3     Annahme der Anmeldung, Teilnahmeentgelt und Eigenbeteiligung

(1) Der Eingang einer Anmeldung wird nach Anmeldeschluss bestätigt, soweit nicht in der Einladung etwas anderes geregelt ist.

(2) Der Anmeldebestätigung ist in der Regel eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag beigelegt. Liegt keine Rechnung bei, ist in der Einladung geregelt, wann und auf welchem Weg das Teilnahmeentgelt zu entrichten ist.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, soweit nicht in der Einladung eine andere Fristangegeben ist.

(4) Bei Veranstaltungen in Form von Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeitende der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind die jeweils geltenden Reisekostenbestimmungen anzuwenden.
 

§ 4     Rücktritt durch die/den Teilnehmende/n

(1) Jede Abmeldung bedarf der Schriftform (auch Mail), sofern nicht in der Einladung etwas anderes geregelt ist.

(2) Tritt ein/e Teilnehmer/in von seiner/ihrer Anmeldung zurück, ohne dass ein/e Teilnehmer/in von der Warteliste auf den freien Platz nachrücken kann, so ist der Zeitpunkt des Rücktritts für die Folgen entscheidend.

(3) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zum Datum des Endes der Anmeldefrist möglich.

(4) Bei Abmeldungen, die nach dem Ende der Anmeldefrist eingehen, sind dem HkD bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts und bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des Teilnahmeentgelts zu erstatten.

(5) Bei kurzfristigen Abmeldungen, die innerhalb der letzten drei Tage (72 Stun- den) vor Veranstaltungsbeginn erfolgen und im Falle des unangekündigten Nichtantritts sind dem HkD 80 % des Teilnahmeentgelts zu erstatten.

(6) Von der Erhebung der Erstattung nach Abs. 4 und Abs. 5 kann nur in beson- deren Härtefällen abgesehen werden.

(7) Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts hat der/die Teilnehmer/in die Kosten seiner Stornierung zu erstatten, sofern diese für das HkD durch seinen Rücktritt angefallen sind.


§ 5     Änderung und Absage

Das HkD behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen bzw. einen/eine anderen/e Referenten/in einzusetzen. Sollte die gebuchte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden die angemeldeten Personen so rechtzeitig wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall werden ihnen die bereits geleisteten Zahlungen umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 

§ 6     Leistungsumfang

(1) Veranstaltungsunterlagen, Pausenverpflegung sowie bei ganztägigen Veranstaltungen ein Mittagessen, sind, soweit nicht abweichend angekündigt, im Preis inbegriffen.

(2) Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind auch die Kosten für Übernachtung, Frühstück und Abendessen im Preis inbegriffen, sofern nicht abweichend geregelt.
 

§ 7     Preisstellung

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Für Teilnehmende, die der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angehören, gelten abweichende Preise, soweit dies in der Einladung nicht anders geregelt ist.
 

§ 8     Hinweis auf elektronische Speicherung der Anmeldedaten

Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen eines automati- sierten Verfahrens in Form von Name, Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes und Telekommunikationsdaten gespeichert. Die durch das HkD erfassten Daten unterliegen den in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz.
 

§ 9     Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des HkD im Übrigen.
 

§ 10   Gerichtsstand

 (1) Der Gerichtsstand des HkD ist in Hannover.

(2) Für Klagen des HkD gegen Reisende ist der Wohnsitz des/der Reisenden maß- geblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageer- hebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des HkD maßgeblich.

 

Hannover, 1. Juni 2019

Haus kirchlicher Dienste
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Der Direktor

 

Besondere Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Reisen in Form von Studienfahrten und Freizeitmaßnahmen Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (HkD)

§ 1     Anmeldung

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des HkD ist eine schriftliche An- meldung erforderlich. Eine mündliche Anmeldung wird durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Die Anmeldungen sollen bis spätestens zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss eingehen. Das mit Datum unterzeichnete Anmeldeformular gilt als verbindliche Anmeldung des/der Teilnehmers/in. Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Teilnahmebedingungen anerkannt.
 

§ 2     Warteliste

Wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, werden Interessierte in eine Warteliste aufgenommen. Das HkD informiert die Interessierten über freiwerdende Plätze. Besteht kein Teilnahmewunsch mehr, bittet das HkD zur Aktualisierung der Warteliste um eine Nachricht.
 

§ 3     Annahme der Anmeldung, Teilnahmeentgelt und Eigenbeteiligung

(1) Der Eingang einer Anmeldung wird nach Anmeldeschluss bestätigt, soweit nicht in der Einladung etwas anderes geregelt ist.

(2) Der Anmeldebestätigung ist in der Regel eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag beigelegt. Liegt keine Rechnung bei, ist in der Einladung geregelt, wann und auf welchem Weg das Teilnahmeentgelt zu entrichten ist.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, soweit nicht in der Einladung eine andere Frist angegeben ist.

(4) Bei Veranstaltungen in Form von Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeitende der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind die jeweils geltenden Reisekostenbestimmungen anzuwenden.
 

§ 4     Rücktritt durch die/den Teilnehmende/n

(1) Jede Abmeldung bedarf der Schriftform (auch Mail), sofern nicht in der Ein- ladung etwas anderes geregelt ist.

(2) Tritt ein/e Teilnehmer/in von seiner/ihrer Anmeldung zurück, ohne dass ein/e Teilnehmer/in von der Warteliste auf den freien Platz nachrücken kann, so ist der Zeitpunkt des Rücktritts für die Folgen entscheidend.

(3) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zum Datum des Endes der Anmeldefrist möglich.

(4) Bei Abmeldungen, die nach dem Ende der Anmeldefrist eingehen, sind dem HkD bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts und bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des Teilnahmeentgelts zu erstatten.

(5) Bei kurzfristigen Abmeldungen, die innerhalb der letzten drei Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn erfolgen und im Falle des unangekündigten Nichtantritts sind dem HkD 80 % des Teilnahmeentgelts zu erstatten.

(6) Von der Erhebung der Erstattung nach Abs. 4 und Abs. 5 kann nur in besonderen Härtefällen abgesehen werden.

(7) Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts hat der/die Teilnehmer/in die Kosten seiner Stornierung zu erstatten, sofern diese für das HkD durch seinen Rücktritt angefallen sind.
 

§ 5     Änderung und Absage

Das HkD behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen bzw. einen/eine anderen/e Referenten/in einzusetzen. Sollte die gebuchte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden die angemeldeten Personen so rechtzeitig wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall werden ihnen die bereits geleisteten Zahlungen umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 

§ 6     Leistungsumfang

(1) Veranstaltungsunterlagen, Pausenverpflegung sowie bei ganztägigen Veranstaltungen ein Mittagessen, sind, soweit nicht abweichend angekündigt, im Preis inbegriffen.

(2) Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind auch die Kosten für Übernachtung, Frühstück und Abendessen im Preis inbegriffen, sofern nicht abweichend geregelt.

 

§ 7     Preisstellung

     (1) Die angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche 
      Umsatzsteuer.

(2) Für Teilnehmende, die der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angehören, gelten abweichende Preise, soweit dies in der Einladung nicht anders geregelt ist.


§ 8     Hinweis auf elektronische Speicherung der Anmeldedaten

Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens in Form von Name, Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes und Telekommunikationsdaten gespeichert. Die durch das HkD erfassten Daten unterliegen den in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz.
 

§ 9     Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des HkD im Übrigen.
 

§ 10   Gerichtsstand

     (1) Der Gerichtsstand des HkD ist in Hannover.

(2) Für Klagen des HkD gegen Reisende ist der Wohnsitz des/der Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des HkD maßgeblich.

 

Hannover, 1. Juni 2019

Haus kirchlicher Dienste
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Der Direktor