Alles zur Filmvorführung

Beratung zu Ihrer Filmveranstaltung

Für den vielfältigen Bedarf in den verschiedenen Bereichen kirchlicher Arbeit bieten wir ein qualifiziertes Sortiment an Kurz-, Dokumentar- und Spielfilmen und Medienpaketen zu religiösen, ethischen und gesellschaftspolitischen und medienpädagogischen Themen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Medienauswahl und -beschaffung, bei der Planung Ihrer Vorführung und bei rechtlichen und medienpädagogischen Fragen.

Stöbern Sie hier in unseren Themen

Ort für Ihre Filmveranstaltung

Als Medienzentrale Bücherei- und Medienarbeit erwerben und verleihen wir alle Medien mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung. Sie dürfen diese Medien ausschließlich in Räumlichkeiten einsetzen auf dem Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in Kirchengemeinden, Gemeindehäusern, Schulen, Universitäten, Tagungshäusern etc.  

Wenn Sie Mitarbeiter*in der Landeskirche Hannovers sind, einen Film aber auf einem anderen Gebiet zeigen möchten, müssen Sie sich an die dort zuständige Medienzentrale wenden und dort einen Film leihen.

Ort für Ihre Filmveranstaltung - Open Air

Open-Air-Veranstaltungen mit unseren Medien sind nur sehr eingeschränkt unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Das Recht zur Vorführung außerhalb von Gebäuden muss pro Film gesondert erworben werden. Wenden Sie sich grundsätzlich dazu an uns!

Eintritt und Spenden für Ihre Filmveranstaltung

Die Veranstaltung muss immer nichtgewerblich sein, d.h. es darf auch kein gewerblicher Verkauf von Speisen oder Getränken stattfinden (Grillwagen/ Getränkewagen).

Sie dürfen Spenden erbitten, diese dürfen allerdings nicht den Charakter eines Eintritts haben und sollten nicht mehr als einen Euro pro Person betragen.

Werbung für Ihre Filmveranstaltung

"Um gewerbliche Kinos vor unbotmäßigem Wettbewerb zu schützen, werden [...] nichtgewerbliche Vorführrechte nur mit Werbeauflagen vergeben."

Sie dürfen nicht mit dem vollständigen Filmtitel oder Bildern aus dem Film in der Öffentlichkeit werben. Sie dürfen auf Ihre Veranstaltung hinweisen unter folgenden Bedingungen

Erlaubt ist

  • Eigens gestaltete Plakate mit vollständigem Filmtitel auf dem Gelände der Kirchengemeinde oder Schule
  • Plakatvorlage als PDF, die Sie mit eigenen Daten ergänzen können
  • Werbung mit Filmtitel ausschließlich bei Ankündigung im Gottesdienst, im Gemeindebrief, im Vereinsschreiben, im Elternbrief, im Newsletter mit geschlossenem Adressatenkreis, in geschlossenen Gruppen in intern-e
  • Flyer mit Filmtitel als Beilage zum Gemeindebrief oder ausliegend auf dem Gelände der Kirchengemeinde
  • Werbung ohne Filmtitel in der Öffentlichkeit (gilt für Webseiten und lokale Presse)
  • bei Ankündigung eigene Rezension verwenden
  • Ausnahmen sind Kurzfilme und Filme, die nie im Kino waren oder es sein werden: hier dürfen Sie mit Titel überall werben

Nicht erlaubt ist

  • Filmplakat oder Fotos vom Film zu verwenden
  • Plakat mit Titel im Schaukasten auf dem Bürgersteig außerhalb des Geländes der Kirchengemeinde
  • Ankündigung mit Filmtitel im Internet (eigene und fremde Webseiten) und in der Presse 

Einmaliges Vorführrecht durch andere Anbieter

Sie möchten einen Film vorführen, den wir nicht im Bestand haben und auch nicht beschaffen können? Dann haben wir noch zwei kostengünstige Lösungen für Sie.

  • Kath. Filmwerk Bouquet
  • Bundesverband Jugend und Film e.V.

Rechtliche Grundlage für Ihre Filmveranstaltung

Einsatz von Filmen und Filmausschnitten auf DVD oder per Download in Gottesdiensten und der Gemeinde- und Bildungsarbeit

  • Die öffentliche Vorführung von Spielfilmen bedarf grundsätzlich der vorherigen Lizenzierung durch den Urheber oder Rechteinhaber.
  • Filme, die zur öffentlichen Aufführung lizenziert sind, können im Medienverleih kirchlicher Stellen, insbesondere beim Medienverleih des Hauses kirchlicher Dienste der Landeskirche, ausgeliehen werden.
Rundverfügung G 8/2017 vom 26. Oktober 2017

GEMA-Gebühr

Die GEMA-Gebühr wird für Filmmusik erhoben. Zwischen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und der GEMA gibt es einen Rahmenvertrag, demzufolge in kirchlichen Einrichtungen und Schulen keine Gebühr erhoben wird. In allen anderen Bereichen müssen Sie eine Gebühr entrichten. Bitte wenden Sie sich an dafür direkt an die GEMA unter www.gema.de

GEMA-Gebühr

Die GEMA-Gebühr wird für Filmmusik erhoben. Zwischen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und der GEMA gibt es einen Rahmenvertrag, demzufolge in kirchlichen Einrichtungen und Schulen keine Gebühr erhoben wird. In allen anderen Bereichen müssen Sie eine Gebühr entrichten. Bitte wenden Sie sich an dafür direkt an die GEMA unter www.gema.de

Ich bin für Sie da

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Anja Klinkott

Verwaltungsangestellte
Medienpädagogin