Für eine Anstellung in den Küsterdienst ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung. Diese Ausbildung sollte den Tätigkeitsbereichen des Dienstes entsprechen. Darüber hinaus wird der Küster in berufsbegleitenden Kursen für den kirchlichen Dienst ausgebildet; auf diesen Küsterlehrgängen wird er über die praktischen, geistlichen und theologischen Bezüge seines Dienstes unterrichtet.
In den Fortbildungsangeboten setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit aktuellen Fragen und Problemen des beruflichen Lebens auseinander und erweitern ihr fachliches Wissen. Der Fachbereich „Arbeit mit Berufsgruppen“ im Haus kirchlicher Dienste bietet eine Reihe von Fortbildungsangeboten für die Berufsgruppe der Küsterinnen und Küster unserer Landeskirche an. Sprechen Sie uns diesbezüglich an, wir sind gerne für Sie da.
Einführungslehrgang
- 6.7.2023 -14.7.2023 Michaeliskloster Hildesheim
Landeskirchliche Fortbildung I
- 6.3.2023 - 8.3.2023 Hanns-Lilje-Haus Hannover
Landeskirchliche Fortbildung II
- 30.5. - 1.6.2023 Freudenburg Bassum
Küsterfachtag
- 1.11.2023 Eilvesse
Sprengeltagungen
- Hildesheim-Göttingen 30.1.2023 - 01.2.2023 im Michaeliskloster Hildesheim
- Hannover 5.6.2023 - 7.6.2023 im Lutherheim Springe
- Stade 4.9.2023 - 6.9.2023 im Evangelischen Bildungszentrum Bad Bederkesa
- Lüneburg 18.9.2023 - 20.9.2023 im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg
- Ostfriesland-Ems 25.9.2023 - 27.9.2023 im Evangelischen Bildungszentrum Potshausen
- Osnabrück 18.10.2023 - 20.10.2023 im Hanns-Lilje-Haus Hannover