Anfang September erhielt die Anstaltsleitung in Bethel einen Erlass des Reichsministers des Innern, demzufolge alle psychisch Kranken jüdischer Abstammung in eine Sammelanstalt gebracht werden sollten. Dieser Erlass war Bestandteil einer ab Sommer 1940 durchgeführten Aktion mit dem Ziel der Ermordung von Menschen mit Behinderung, dem sogenannten Euthanasie-Programm. Acht Betroffene, darunter Hermann Federmann, kamen am 21. September 1940 in die Landes-Pflegeanstalt Wunstorf. Von dort wurde Hermann eine Woche später, am 27. September, mit 157 weiteren psychisch Kranken jüdischer Abstammung aus ganz Norddeutschland in die Landes-Pflegeanstalt Brandenburg an der Havel deportiert. Der Name Landes-Pflegeanstalt verschleiert, was dort geschah: Bis zum Oktober 1940 wurden dort mehr als 9.000 psychisch Kranke und geistig Behinderte aus Nord- und Mitteldeutschland in der Gaskammer ermordet.
Hermann Federmann wurde in der Landes-Pflegeanstalt Brandenburg an der Havel noch am Tag seiner Ankunft, am 27. September 1940, im Alter von nur zehn Jahren ermordet. Der Stolperstein erinnert an das Leid, das ihm zugefügt wurde, und an seine Ermordung.
Literatur:
- Schulze, Peter: Beiträge zur Geschichte der Juden in Hannover, Hannover 1998.
- Klee, Ernst: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt am Main 1983.
- Ley, Astrid/Hinz-Wessels, Annette (Hrsg.): Die Euthanasie-Anstalt Brandenburg an der Havel. Morde an Kranken und Behinderten im Nationalsozialismus, Berlin 2012 [Engl.: The "Euthanasia Institution" of Brandenburg an der Havel. Murder of the ill and handicapped during National Socialism].
- Stockhecke, Kerstin: September 1940: Die „Euthanasie“ und die jüdischen Patienten in den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in: Brack, Claudia/Burkhardt, Johannes/Günther, Wolfgang/Murken, Jens (Hrsg.): Kirchenarchiv mit Zukunft. Festschrift für Bernd Hey zum 65. Geburtstag, Bielefeld 2007, S. 131-142.