Landeskirchenamt und Landessynode setzen sich weitreichend für Umwelt- und Klimaschutz ein
Wie und wo können sich eine Gemeinde und ein Kirchenkreis im Klimaschutz engagieren? Das Landeskirchenamt beschloss im April 2015 Klimaschutzmaßnahmen (siehe Aktenstück 38 der 25. Landessynode), die im Wesentlichen von der Landessynode im November 2015 bestätigt wurden (AST 38 A). Das Arbeitsfeld Umwelt- und Klimaschutz ist beauftragt, Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Es bittet alle Kirchenkreistage für das Jahr 2016 um die Gelegenheit, die Klimaschutzbeschlüsse der Landeskirche und ihre Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen zu dürfen. Dreißigminütige Vorträge auf Kirchenkreistagen wären dafür ausreichend.
Das Dokument namens Aktenstück 38 ist von hoher Bedeutung für die zukünftige Umwelt- und Klimaschutzarbeit in der Landeskirche, die im HkD verantwortet wird. Darin enthalten sind zahlreiche Grundsätze, Ziele, Empfehlungen, Beschlüsse und Definitionen für die folgenden Bereiche:
- Gebäude
- Landnutzung
- Mobilität
- Beschaffung
- Bildung
- Kompensation
Zusätzlich sind die Umweltleitlinien der Hannoverschen Landeskirche festgehalten, z. B. „Wir verstehen die Bewahrung von Gottes Schöpfung als kirchliche Kernaufgabe.“
Für die Umsetzung aller Beschlüsse in den Kirchengemeinden wird es Handreichungen und Hilfestellungen geben. Eine Arbeitshilfe, wie Kirchengemeinden ihren bisherigen Einkauf in Richtung einer „Nachhaltigen Beschaffung“ ändern können, ist bereits erstellt.
Lesen Sie hier das Aktenstück 38 im Detail (über Beschlüsse des Landeskirchenamts).
Das Aktenstück 38 A (über Beschlüsse der Landessynode)