
Lebendige Gartenhecke. Foto: Gharib/HkD
Am kommenden Wochenende steht die letzte Gelegenheit vor der Tür Hecken und lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu schneiden oder „auf Stock“ zu setzen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, Absatz 5 gilt es vom 01. März bis 30.September deutschlandweit eine Ruhezeit einzuhalten, damit wichtige Nist- und Brutstätten für Tiere, wie etwa Vögel, nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Ausnahmen von der Regel gibt es zwar, doch ist es aus Sicht des Tierschutzes empfehlenswert sich an diese zeitliche Abfolge zu halten.