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Foto: Susanne Ruge, Grafik: HkD

Bestandsverwaltung, Finanzierung und Bibliothekssoftware

Zentrale Ergänzungsbücherei

Wir bieten Blockausleihe von Büchern/ Hörbüchern für einen längeren Zeitraum zur Ergänzung des Bestandes Ihrer Bücherei vor Ort und stellen thematische Buchpakete für Sie zusammen.

Unsere Benutzungsordnung

Bestandsaufbau

Tipps zur Beschaffung von Literatur zu verschiedenen Themen inkl. Rezension finden Sie jederzeit beim Ev. Literaturportal

Zu Eliport

Bücher einbinden

Heike Würfel-Rogge zeigt Ihnen, wie Sie Bücher einbinden können.

Die Eingabe der Jahresstatistik erfolgt über folgenden Link. Mit Ihrer DBS-ID und Ihrem Passwort, die Sie per Post erhalten haben, können Sie sich direkt anmelden.

Zur Eingabe der jährlichen Statistik

Voraussetzungen für die Bewilligung des landeskirchlichen Zuschusses

Den Zuschuss können nur evangelische öffentliche Büchereien beantragen,

  • die Mitglied im Evangelischen Literaturportal e.V. sind,
  • deren Träger mindestens 150 € im Jahr für die Finanzierung  zur Verfügung stellen, 
  • ihre Bibliotheksstatistik bis 15. Februar eingereicht haben,
  • durch Werbemaßnahmen auf die öffentliche Zugänglichkeit der Bücherei hinweisen,
  • die Ausleihe entgeltfrei halten.

Der landeskirchliche Zuschuss ist für den Bestandsaufbau, für die Hard- und Software zur Büchereiverwaltung und für Veranstaltungsarbeit zu nutzen. 

Vergabeverfahren

  1. Das Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit erinnert im Dezember an die Abgabe der Statistik
  2. Die Bücherei überprüft und ergänzt ihre Adressdaten und füllt die statistischen Angaben des Vorjahres bis zum 15. Februar auf der Webseite www.büchereistatistik.de unter Angabe der DBS-Nr. und des vorab zugesandten Passworts aus.
  3. Die Bücherei reicht den Antrag auf einen Zuschuss wird bis zum 15. April bei der Bücherei- und Medienarbeit unterschrieben per Post oder per E-mail ein.
  4. Das Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit teilt dem Büchereiträger, der zuständigen Abrechnungsstelle und der Büchereileitung bis spätestens 1. Juli die Höhe des bewilligten Zuschusses mit und überweist den bewilligten Zuschuss umgehend an die abrechnende Stelle.
  5. Die Bücherei dokumentiert die Ausgaben für Bestandsaufbau, Hard- und Software und für Veranstaltungsarbeit und legt die Originalrechnungen ihrer abrechnenden Stelle zur Begleichung vor.
  6. Bis spätestens 15. Februar des darauf folgenden Jahres legt die Bücherei dem Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit den Verwendungsnachweis (Formblatt) nebst Kontoauszug über die Gesamtmittel der Bücherei vor. Die Originalrechnungen verbleiben grundsätzlich bei der Abrechnungsstelle.

Wir sind für Sie da

Heike Würfel-Rogge
Tel.: 0511 1241-562
Fax: 0511 1241-131

 Büchereiassistentin

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Nicole Schwarzer

Referentin für Bücherei- und Medienarbeit

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Brigitte Hartmann-Hasse

Verwaltungsangestellte