Kopfgrafik Besuchsdienst Juni 2020
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8. Stufe: Verantwortung für den Besuchsdienst

Die Verantwortung für den Besuchsdienst hat der Kirchenvorstand. Darum macht es Sinn, dass die Besuchsdienstleitung einmal im Jahr den Kirchenvorstand über die Arbeit informiert, berichtet, wie viele Besuche gemacht wurden, welche Themen in der Gruppe besprochen und an welchen Fortbildungen teilgenommen wurde. Die Besuchsdienstmitarbeitenden können mit dem Kirchenvorstand über besondere Wahrnehmungen und Wünsche oder Ideen der Besuchten ins Gespräch kommen und so als Ideengeber*innen für die Entwicklung der Gemeinde fungieren. Gegenseitige Erwartungen können geklärt und Verabredungen getroffen werden.