Umsatzsteuer - was heißt das für die Gemeindearbeit?
Das nationale Umsatzsteuergesetz (UStG) musste an das europäische Umsatzsteuergesetz angepasst werden. Dies hatte zur Folge, dass u.a. die Neuregelung des § 2b UStG mit weitreichenden Konsequenzen für alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und damit auch für uns als Kirche in Kraft trat. Dadurch wurden zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben und viele Tätigkeiten von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche vor allem auf privatrechtlicher Grundlage als „unternehmerisch“ eingestuft und unterliegen damit der Versteuerung. Was das bedeutet und wie damit gut umgegangen werden kann – das wird Inhalt der Online-Beratung sein.
Informationen zu den Ausführenden
Referentin: N.N., Landeskirche Hannover und
Susanne Briese, Landespastorin für Ehrenamtliche, Haus kirchlicher Dienste.