Zwei künstlerische Projekte auf dem Lande gefördert

Pressemitteilung 07. Mai 2021

Das Haus kirchlicher Dienste (HkD) und die Hanns-Lilje-Stiftung stellen Mittel für Kunst, Kultur und Kirche zur Verfügung

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Kultur im ländlichen Raum während des Corona-Lockdowns: Forum für Kunst und Kultur e.V. Heersum dreht einen Film zu einer Gesangsperformance im Hildesheimer Land. Bild: Jürgen Zinke

Der Vergabeausschuss des Fonds „Kunst, Kultur und Kirche“ hat in einer Videokonferenz Ende April erstmalig Entscheidungen über die Mittelvergabe getroffen. Gleich zwei Projekte von Kirchengemeinden im ländlichen Raum haben die Mitglieder des Vergabeausschusses überzeugt.

In Munster-Breloh, Lüneburger Heide soll ein neues Gemälde das Profil der Kirche und der Gemeinde akzentuieren und unterschiedliche Akteure ins Gespräch bringen. Dafür wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro gewährt. In Müden an der Örtze wird der „Alte Friedhof“ der St. Laurentiusgemeinde Faßberg/Müden in den Fokus gerückt. Mit einer neuen Skulptur versehen (Zuschuss von 3.000 Euro) soll er zu einem Kulturort der Identifikation und Inspiration für Müden und die Region werden.

„Beides tolle, vielversprechende Projekte, die genau dem dialogischen Ansatz des Fonds entsprechen“, freut sich Dr. Matthias Surall, Leitender Referent für Kunst und Kultur im HkD. Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander, Geschäftsführer der Hanns-Lilje-Stiftung, ergänzt: „Wir freuen uns auf weitere Anträge dieser Art und ermuntern Gemeinden im ländlichen Raum, solche kooperativen Projekte zusammen mit Künstler*innen zu entwickeln. Sie sind ein Gewinn für alle Beteiligten und können enorme Wirkung entfalten.“

Der Fonds wurde vom HkD und der Hanns-Lilje-Stiftung im Herbst 2020 eingerichtet. Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der COVID19-Lockdown-Maßnahmen für Kunst und Kultur soll er dazu beitragen, dass Kulturschaffende Unterstützung durch Honorare im Zuge der Auftragsvergabe erhalten. Gleichzeitig sollen Kunst- und Kulturprojekte speziell im ländlichen Raum gefördert und so das kirchliche Leben dort durch zeitgenössische Kunst und Kultur bereichert werden.

Gefördert werden alle Sparten von Kunst außer rein musikalischen Projekten. Die Kooperation von Kirche mit außerkirchlichen Anbietern von Kunst und Kultur ist erwünscht. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen im ländlichen Raum mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern am „Realisierungsort“.