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Corona: Neue Handlungsempfehlungen für die Landeskirche Hannovers

Nachricht 02. November 2020

Seit Anfang November gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Was die neuen Vorgaben für die Arbeit in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Einrichtungen bedeuten, ist in den neuen Handlungsempfehlungen der Landeskirche aufgelistet. In ähnlicher Weise verfahren auch die anderen evangelischen Kirchen in Niedersachsen.

Ziel der kirchlichen Arbeit ist es in den kommenden Wochen für die Menschen und als Kirche präsent zu sein. Dabei gilt insbesondere die Regelung des §9 der Corona-Verordnung. Den hier eröffneten Regelungsspielraum füllen die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen verantwortlich in Anbetracht des Infektionsgeschehens aus.