
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Pastorin Rabe, Referentin für den Kirchlichen Dienst auf dem Lande im Haus kirchlicher Dienste (HkD) zum 1. Mai 2020 in die Tierschutzkommission berufen. „Ich bin zuversichtlich, dass durch Ihre Mitarbeit in der Tierschutzkommission weitere Schritte auf dem Gebiet des Tierschutzes erreicht werden können“, heißt es im Schreiben der Bundesministerin Julia Klöckner.
Landwirtschaftspastorin Rabe dazu: „Es ist eine große Ehre und Verantwortung für mich, als Vertreterin der Kirchen in die Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft berufen worden zu sein.
Die Bibel macht deutlich: Tiere und Menschen sind Teil der wunderbaren Schöpfung Gottes. In der Schöpfungserzählung heißt es, ein Teil der Tiere (Vögel und Fische) wurden vor dem Menschen, die Landtiere am selben Tag wie der Mensch erschaffen. Gerade im Alten Testament finden sich an vielen Stellen Hinweise darauf, dass Gott auch das Wohl der Tiere am Herzen liegt, so zum Beispiel im Gebot: Du sollst den Feiertag heiligen, das auch für die Tiere einen arbeitsfreien Tag fordert. (2. Mose 20, 10)
In guter Haushalterschaft ist es unsere Aufgabe, für Tiere Verantwortung zu übernehmen, die von Menschen gehalten werden, und zugleich dafür zu sorgen, dass alles, was lebt, auch möglichst gute Bedingungen für das Leben findet. Dabei ist es mir wichtig, Tiere weder nur als Wirtschaftsfaktor zu betrachten, noch sie zu vermenschlichen oder über aller berechtigter Sorge um das Wohl der Tiere das Wohl der Menschen zu vergessen.“
Die Tierschutzkommission ist ein Beratungsgremium beim BMEL. Das BMEL beruft seit 1987 auf Grund des § 16b Tierschutzgesetz zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Tierschutzkommission und hört diese vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetz an. Die Tierschutzkommission kann auch in Eigeninitiative gegenüber dem BMEL zu Fragen des Tierschutzes Stellung nehmen. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Verbände für jeweils vier Jahre vom BMEL berufen werden.