Forderungen an die für die Covid-19-Beschränkungen Verantwortlichen
Die Landesjugendkammer wendet sich mit einem weiteren Beschluss an die Verantwortlichen für die Entscheidungen, die aus Sicht des Jugendverbands eine „unverhältnismäßige Beschränkung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch COVID 19“ darstellen.
Dabei betonen die engagierten Ehrenamtlichen unter 27 Jahren: „Gerne erfüllen wir als Ehrenamtliche und berufliche unseren Auftrag nach dem SGB VIII § 11 jungen Menschen ,zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.‘“ Dazu zählen in jedem Jahr besonders in den Sommerferien die Kinder– und Jugendfreizeiten, sowie die vielen Ferienangebote vor der Haustür, in denen sich sehr viele Ehrenamtliche äußerst gerne und verantwortungsbewusst mit Blick auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen und Berufliche ihren Auftrag erfüllen. Paradoxerweise gibt es gerade in Niedersachsen besonders viele junge Ehrenamtliche, zugleich aber die stärksten Beschränkungen, vergleicht man die Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.
Dabei geht es nicht um einen Infragestellung notwendiger Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie sie mit ihrer Tagung selbst deutlich machen, bei der sie (Foto) Abstand halten, Mundschutz tragen und vieles nicht tun, was sonst zu ihren Tagungen gehört, zum Beispiel singen.
Dementsprend fordern sie „dass auch in Niedersachsen Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht stärker reglementiert werden als unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig, bzw. als konsumorientierte Angebote an Kinder und Jugendliche.“ Präzise gibt der Beschluss Auskunft darüber, warum und in welcher Hinsicht die geltenden Verordnungen des Landes die Arbeit über Gebühr einschränken und welche Fragen offen bleiben: Wer trägt die Stornokosten? Wie gelingt es, die Jugendbildungsstätten so zu unterstützen, dass sie nicht wegen Insolvenz schließen müssen? Warum werden die Gruppengrößen nicht dementsprechend zugelassen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, aber dennoch mehr als 10 bzw. 16 junge Menschen inklusive Leitung zusammenkommen oder unterwegs sein können?
Mit einstimmigen Beschluss unterstützt der große Jugendverband der Evangelischen Jugend in der lutherischen Landeskirche Hannovers die bundesweite Kampagne dazu unter dem Titel: „Wir sind #zukunftsrelevant“.