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Landesjugendcamp voraussichtlich 2022

Nachricht 01. Juli 2020
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Die Landesjugendkammer hat entschieden, dass das nächste Landesjugendcamp voraussichtlich 2022 stattfinden wird. Foto: Regula Jantos/HkD

Das Landesjugendcamp wird 2021 nicht nachgeholt. So hat es die Landesjugendkammer der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bei ihrer Tagung am vergangenen Wochenende in Verden beschlossen. Weiter hat sie gefordert, dass Kinder- und Jugendarbeit nicht stärker reglementiert werden sollte als vom Infektionsschutz her unbedingt nötig.

Das Landesjugendcamp mit rund 2000 Jugendlichen aus der gesamten Landeskirche zählt zu den größten, nicht kommerziellen Jugend-Events Niedersachsens, dessen Planung und Durchführung maßgeblich in den Händen Jugendlicher liegt. Es sollte Ende Juni im Sachsenhain bei Verden stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Event vorausschauend bereits im März abgesagt.

Voraussetzungen für gelingendes Camp in 2021 sind nicht gegeben

Die Landesjugendkammer, die gewählte Vertretung der Evangelischen Jugend in der hannoverschen Landeskirche und auch Veranstalterin des Camps, hat sich gegen einen Nachholtermin 2021 entschieden. Die jetzt bestehenden Beschränkungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben so gravierende Auswirkungen auf das gesamte Arbeitsfeld, dass die Voraussetzungen für ein gelingendes Camp 2021 nicht gegeben sein werden. Viele der vorbereitenden Maßnahmen wie Vorbereitungswochenenden, JuLeiCa–Schulungen und vor allem die Jugendfreizeiten können derzeit aufgrund der Regelungen des Landes Niedersachsen nicht annähernd so wie sonst geplant werden. Ohne attraktive Jugendveranstaltungen sei es schwer, jetzt neuen Jugendlichen, etwa Konfirmandinnen und Konfirmanden Erfahrungen damit zu vermitteln, was lebendige Jugendarbeit sein kann, so die Veranstalter. Außerdem sei auch der Planungsprozess selbst unter den aktuellen Bedingungen nicht verantwortungsvoll möglich, begründen die Delegierten der Kammer ihre Entscheidung.

Trotzdem wird es 2021 Highlightveranstaltungen im Jugendverband geben. Für Juli ist bereits eine mehrtägige Vollversammlung der Evangelischen Jugend geplant. Auf der Tagesordnung steht dann u.a. die Vorbereitung eines möglichen Landesjugendcamps 2022.

Forderungen an die für die Covid-19-Beschränkungen Verantwortlichen

Die Landesjugendkammer wendet sich mit einem weiteren Beschluss an die Verantwortlichen für die Entscheidungen, die aus Sicht des Jugendverbands eine „unverhältnismäßige Beschränkung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch COVID 19“ darstellen.

Dabei betonen die engagierten Ehrenamtlichen unter 27 Jahren: „Gerne erfüllen wir als Ehrenamtliche und berufliche unseren Auftrag nach dem SGB VIII § 11 jungen Menschen ,zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.‘“ Dazu zählen in jedem Jahr besonders in den Sommerferien die Kinder– und Jugendfreizeiten, sowie die vielen Ferienangebote vor der Haustür, in denen sich sehr viele Ehrenamtliche äußerst gerne und verantwortungsbewusst mit Blick auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen und Berufliche ihren Auftrag erfüllen. Paradoxerweise gibt es gerade in Niedersachsen besonders viele junge Ehrenamtliche, zugleich aber die stärksten Beschränkungen, vergleicht man die Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.

Dabei geht es nicht um einen Infragestellung notwendiger Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie sie mit ihrer Tagung selbst deutlich machen, bei der sie (Foto) Abstand halten, Mundschutz tragen und vieles nicht tun, was sonst zu ihren Tagungen gehört, zum Beispiel singen.

Dementsprend fordern sie „dass auch in Niedersachsen Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht stärker reglementiert werden als unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig, bzw. als konsumorientierte Angebote an Kinder und Jugendliche.“  Präzise gibt der Beschluss Auskunft darüber, warum und in welcher Hinsicht die geltenden Verordnungen des Landes die Arbeit über Gebühr einschränken und welche Fragen offen bleiben: Wer trägt die Stornokosten? Wie gelingt es, die Jugendbildungsstätten so zu unterstützen, dass sie nicht wegen Insolvenz schließen müssen? Warum werden die Gruppengrößen nicht dementsprechend zugelassen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, aber dennoch mehr als 10 bzw. 16 junge Menschen inklusive Leitung zusammenkommen oder unterwegs sein können?

Mit einstimmigen Beschluss unterstützt der große Jugendverband der Evangelischen Jugend in der lutherischen Landeskirche Hannovers die bundesweite Kampagne dazu unter dem Titel: „Wir sind #zukunftsrelevant“.