
Der Krisenstab des Landes Niedersachsen hat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in einem Schreiben vom 7. April 2020 mitgeteilt, dass Kirchen nicht gänzlich geschlossen gehalten werden müssen. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirchen ermöglicht werden, wenn die vorgegebenen Abstandsregeln eingehalten werden. Zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in Kirchen werde es nicht kommen. Dem Schreiben des Krisenstabs waren Gespräche zwischen den evangelischen Kirchen in Niedersachsen und dem Krisenstab vorausgegangen. Gottesdienste in Kirchen sind als Zusammenkünfte nach der Verordnung des Landes Niedersachsen weiterhin verboten.
Der Vorsitzende des Rates der Konföderation Landesbischof Ralf Meister sagt: „Ich bin froh, dass es nun eine Regelung für die Öffnung der Kirchen zum stillen Gebet gibt, die ab Karfreitag und Ostern umgesetzt werden kann. Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden haben jetzt die Sicherheit, dass sie unter Einhaltung der geltenden Regelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus die Kirchen öffnen können.