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Wortmeldung

Eine Informationsschrift des KDA der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

April 2007: Volksentscheid

Mit dem 1. April 2007 tritt in Niedersachsen das neue Ladenöffnungsgesetz in Kraft. Werktags darf nun von 0-24 Uhr ohne Einschränkung verkauft werden. Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen werden über Ausnahmen geregelt; der Sonntag und die kirchlichen Feiertage im Jahresfestkreis bleiben weitestgehend geschützt.

Wo die einen den gesetzlichen Feiertagsschutz geschwächt sehen, empfinden die anderen die Regelungen als zu umfangreich; sie hätten Ladenöffnungszeiten gerne ganz freigegeben. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist beendet. Am 1. April 2007 beginnt nun der Volksentscheid.

Der Konsument ist der Souverän. Wenn er nicht will, dass gesetzlich mögliche Ladenöffnungszeiten Familien noch stärker belasten, Teilzeitjobs noch kleinteiliger gemacht und verlässliche Freizeiten angegriffen werden, braucht er nur zu entscheiden: Ich gehe nach 18 Uhr oder nach 20 Uhr nicht mehr shoppen! Weder schnell „an die Tanke“, noch in das XXL-Center.

Freizeit und Freiheit, für die die Kirchen im Gesetzgebungsverfahren im Blick auf ein gutes Sozialgefüge Position bezogen haben, können auch nach dem 1. April 2007 gelebt werden. Die Möglichkeit, bewusste Balancen von Arbeits- und Familienzeiten, Berufs- und Freizeiten, Konsum und kreative Formen der Lebensgestaltung zu leben, ist niemandem genommen. Dem, was uns „heilig“ ist, können wir kulturell und konkret Ausdruck verleihen, auch mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz.

Konsumentensouveränität ist das Schlüsselwort. Jene Souveränität, bei der die Freiheit der Anbieter mit der Freiheit der Nachfrager korrespondiert. Gesellschaftsprägend werden Ladenöffnungszeiten nur dort, wo die Nachfrage das Angebot bestätigt. Wenn Menschen nicht wollen, dass Ladenzeiten Lebenszeiten prägen, dann ist ein entschiedenes Einkaufsverhalten ein wirksames Mittel. Wie niemand am Sonntag zum Gottesdienst gezwungen werden kann, um der Gesellschaft ein kulturelles Gepräge zu verordnen, verpflichtet das Ladenöffnungsgesetz nicht zum Einkaufen.
Bewusstes Einkaufverhalten ist der kulturelle Hebel für das Marktgeschehen. Weil Aufwand und Ertrag dem Kaufmann den Weg weisen, wird er auf tatsächliche Nachfrage klug reagieren. Wenn der Aufwand den Ertrag rot färbt, werden zur (volks)bestimmten Stunde in den Geschäften die Lichter ausgehen. Ob das um 18 Uhr sein wird, um 20 Uhr oder aber um 24 Uhr, wird durch unser Verhalten bestimmt. Wir entscheiden, wann gekauft wird, nicht die Politiker. Wir bestimmen, welchen Stellenwert Familie, Kirche, Kultur und Freizeit haben werden. Der Volksentscheid beginnt am 1. April 2007.

Rolf Adler
Industriepastor in den Sprengeln Osnabrück und Ostfriesland
adler@kirchliche-dienste.de

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