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Wortmeldung

Eine Informationsschrift des KDA der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

März 2007: Rente mit 67?

Wegen Insolvenz hat Peter K. mit 57 Jahren seinen Arbeitsplatz als Abteilungsleiter verloren. Trotz intensiver Suche findet er keine neue Stelle und wird schließlich Hartz IV-Empfänger. Um sich nicht länger gedemütigt zu fühlen, beantragt er die vorzeitige Verrentung, dabei Abschläge in Kauf nehmend.
Bärbel A., 59 Jahre, arbeitet seit vielen Jahren als Krankenschwester. Aufgrund der schweren körperlichen Arbeit hat sie massive Rückenprobleme. Auch sie plant notgedrungen den Ausstieg.
Schichtarbeit und schwere körperliche Arbeit erhöhen das Risiko altersbedingter Frühverrentung. So gehen zwei Drittel der abhängig Beschäftigten vorzeitig in Rente – v. a. aus gesundheitlichen Gründen, aber auch oft wegen Arbeitslosigkeit.

Eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 bedeutet deshalb in den meisten Fällen faktisch eine Rentenkürzung. Die Altersarmut steigt, weil immer mehr Menschen Rentenabschläge hinnehmen müssen. Eine eigenständige Alterssicherung für Frauen rückt damit in immer weitere Ferne.
Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf nach den aktuellen Plänen weiterhin mit 65 Jahren gehen. Diese Regelung verschärft die Diskriminierung von Frauen, die wegen der Familienarbeit in den seltensten Fällen 45 Beitragsjahre erreichen.
Doch was sind die Alternativen angesichts des demographischen Wandels?
Unser Land bemüht sich, das Klima für das Leben mit Kindern (als zukünftigen Beitragszahlern) zu verbessern. Dazu gehört ganz zentral eine bessere Betreuungsinfrastruktur.
Eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze trägt dazu bei, dass ältere Beschäftigte, von deren Erfahrungswissen die Betriebe profitieren, länger erwerbstätig bleiben können.
Eine Beteiligung aller an den Beitragszahlungen, also auch der Selbstständigen, Beamten und MinijobberInnen, würde die Rentenkassen zusätzlich füllen.

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist es nicht nachzuvollziehen, dass der Großvater der Enkelin den Arbeitsplatz wegnimmt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Pläne bestehen, das Altersteilzeitgesetz aufzuheben.
Den menschlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten würde ein Erwerbsverlauf entsprechen, wie er z. B. in der Landwirtschaft gilt: Ein allmählicher und gleitender Ausstieg. So trug ein Chefarzt nach der Pensionierung ein Jahr lang Zeitungen aus, weil er die Vollbremsung von 100 auf 0 nicht verkraftet hätte.

Nötig wäre es, den modernen Erwerbsbiographien mit all ihren Brüchen gerecht zu werden. Dies würde durch eine solidarische Reform bewirkt und nicht durch eine Heraufsetzung des Rentenalters. Damit Peter K. und Bärbel A. nicht schamlos vor die Tür gesetzt werden wie einst die Bremer Stadtmusikanten, sondern die Früchte ihrer Arbeit ernten und in Würde altern können.

Gerda Egbers
Referentin im KDA Hannover

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