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Wortmeldung

Eine Informationsschrift des KDA der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

November 2004: Lebensarbeitsleistung

Ist bei der sozialen und politischen Grundausrichtung von Hartz IV genügend nach der Leistungsgerechtigkeit gefragt worden? Viele haben da erhebliche Zweifel. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die haben die Hoffnung auf Leistungsgerechtigkeit bereits aufgegeben. „Wir müssen 400 Jahre arbeiten, um das Jahreseinkommen eines Spitzenmanagers zu bekommen. Wenn du dann arbeitslos wirst, zählen deine Arbeitsjahre nichts. Hör’ mir auf mit Gerechtigkeit!“

Mit der Frage nach der Gerechtigkeit wirklich aufzuhören, wäre fatal. Denn nicht nur an Hartz IV muss laufend die Frage gestellt werden, ob die Veränderungen unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit akzeptabel sind.

Was ist z.B. mit der Lebensarbeitsleistung? Ist es gerecht, dass sie in Hartz IV für ältere Kolleginnen und Kollegen praktisch nicht zum Tragen kommt? Da wird der Werftkollege nach dem 1.1.2006 nach 40 Jahren als Schweißer arbeitslos. Er bekommt mit seinen 55 Jahren 12 Monate Arbeitslosengeld und rutscht dann binnen kurzer Zeit auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ab. Er landet dort, wo auch jene landen, die noch gar nichts in die Sicherungssysteme eingezahlt haben und Lebensarbeitsleistung nicht vorzuweisen haben. Das ist für viele ein Verstoß gegen den Grundsatz von Leistungsgerechtigkeit. Das ist eine nicht hinnehmbare Missachtung von Lebensarbeitsleistung. Dieser Verstoß ist deswegen so irrwitzig, weil Hartz IV auch auf den Weg gebracht wurde, um Leistung stärker zu honorieren und Aktivität und Eigenverantwortung zu fördern. Unter der Würdigung erbrachter Arbeitsleistung ist Hartz IV gegenwärtig ein Schuss von hinten durchs Knie ins Auge. Hier muss nachbessert werden. Und man kann nur hoffen, dass es nicht erst zeitaufwendige höchstrichterliche Entscheidungen sind, durch die die Verantwortlichen zur Nachbesserung veranlasst sehen. Die Anrechung der Lebensarbeitsleistung gehört zur Sachgerechtigkeit des Gesetzes!

Gerechtigkeit ist für eine Gesellschaft kein Luxus. Hier entscheidet sich, ob Menschen notwendige Veränderungen mittragen oder sie innerlich boykottieren. Es wäre dabei sicher eine Überforderung, wollten wir alles hundertprozentig gerecht zugehen lassen; das schafft der Mensch nicht. Aber es sollte möglich sein, den Selbstanspruch eines Gesetzes an einer solch entscheidenden Stelle zu bedenken und wirksam zu gestalten. Ein Selbstanspruch von Hartz IV lautet ganz unsentimental: Leistung statt Leistungsbezug. Die Lebensarbeitsleistung darf dabei nicht unter den Tisch fallen! Sie muss sich für die Kollegin und den Kollegen „auszahlen“. Sonst fühlt man sich betrogen. Das schafft Verärgerung. Verärgerung schafft Verdruss. Und Verdruss macht Lust, es „denen da oben mal richtig zu zeigen“. Bei der nächsten Wahl bleiben dann wieder mehr zu Hause oder wählen radikal, was erst recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.

„Gerechtigkeit erhöht ein Volk“, sagt die Bibel. Und sie meint damit, dass es dort, wie die Suche nach Gerechtigkeit lebendig ist, aufwärts geht.

Rolf Adler

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