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Diakonenverordnung
Diakonenverordnung vom 23. Oktober 1998
Ausführungsbestimmungen zur Diakonenverordnung
Ausführungsbestimmungen zur Diakonenverordnung vom 23. Oktober 1998
Konsultationsprozess zum Berufsbild der Diakonin bzw. des Diakons in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Im Herbst 2008 begann unter der Leitung von OLKR Rainer Kiefer ein Konsultationsprozess zum Berufsbild der Diakonin, des Diakons in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Ziel des Konsultationsprozesses war die Verständigung über eine Reihe offener Fragen hinsichtlich der Zukunft dieses kirchlichen Berufes und seiner inhaltlichen Ausrichtung in den kommenden Jahren. Die besondere Bedeutungs des Diakonenberufes angesichts der aktuellen Herausforderungen der Landeskirche ist im Laufe des Konsultationsprozesses deutlich geworden. Das Ergebnis ist im Aktenstück 60 der 24. Landessynode zusammengefasst und von den Synodalen einstimmig zur Kenntnis genommen und an Fachausschüsse weitergeleitet worden.
Das gesamte Aktenstück finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie auch unter Dokumentationen
Zeitausgleich nach Freizeitmaßnahmen
Der Zeitausgleich nach Freizeitmaßnahmen ist in der ev.-luth. Landeskirche Hannovers in Anlage 8 der Dienstvertragsordnung geregelt.
Musterdienstanweisung
Musterdienstanweisung für Diakone und Diakoninnen, die in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen tätig sind.
Empfehlungen zur Fortbildung
Fortbildung ist integraler Bestandteil der Berufstätigkeit in der Kirche und
gehört zu den Dienstpflichten. Alle in der Kirche beruflich Tätigen haben sich
fortzubilden. Die Anstellungsträger haben sie dabei zu unterstützen.
Fortbildungsempfehlungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers



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