Kopfgrafik Urlauberseelsorge
Foto: Antje Wachtmann / HkD

Ausschreibung

Aus dem Kirchlichen Amtsblatt Hannover

Auf Antrag können auch im Jahr 2021 Pastorinnen und Pastoren mit den im Anhang zu dieser Nummer des Kirchlichen Amtsblattes ausgeschriebenen Diensten beauftragt werden.Pastorinnen und Pastoren im Ruhestand können bis zum Ende des Kalenderjahres beauftragt werden, in welchem sie 75 Jahre alt werden. Bewerbungen bitten wir  - nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt des Einsatzortes und mit der Referentin für Urlauberseelsorge Frau Pastorin Antje Wachtmann - rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten. Eine Beauftragungszeit muss mindestens 14 Tage umfassen.

Nr. 40 Urlauberseelsorge-Dienst 2021
Ha n nover, den 26. August 2020
In der Evangelisch – lutherischen Landeskirche
Hannovers wird für das Jahr 2021 der Urlauberseelsorge-
Dienst ausgeschrieben.
Auf Antrag werden Pastorinnen und Pastoren zu
den im Anhang beschriebenen Diensten beauftragt.
Bewerbungen bitten wir nach vorheriger Rücksprache
mit dem zuständigen Pfarramt des Einsatzortes
und mit der Referentin für Urlauberseelsorge
auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu
richten. Eine Beauftragungszeit beträgt mindestens
14 Tage.
Der Dienst in Urlaubsgebieten, zu denen das Landeskirchenamt
den Auftrag erteilt, wird gemäß § 4
Absatz 3 der Urlaubsbestimmungen vom 14. Dezember
2005 (Kirchl. Amtsbl. S. 281), zuletzt geändert
am 17.Dezember 2007 (Kirchl. Amtsbl. 2008,
S. 7) auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet.
Pastorinnen und Pastoren im Ruhestand können
noch für das Kalenderjahr beauftragt werden, in
welchem sie das 75. Lebensjahr vollenden.
Bewerbungen von Diakoninnen und Diakone oder
Prädikantinnen und Prädikanten zur Mitarbeit in
der Urlauberseelsorge in den ausgeschriebenen Orten
sind nach vorheriger Absprache mit der Referentin
für Urlauberseelsorge an das Landeskirchenamt
möglich.
Für den Dienst am Einsatzort gelten die oben genannten
Bestimmungen mit Ausnahme der Urlaubsregelungen,
die mit dem jeweiligen Anstellungsträger
zu klären sind.
Der beauftragten Person werden die notwendigen
Fahrtkosten für die Reise zum und vom Einsatz mit
einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel
(2. Klasse) vom zuständigen Kirchen(kreis)amt erstattet.
Besteht die Möglichkeit, vergünstigte Fahrtkosten
zu nutzen, so ist diese wahrzunehmen.
Zusätzlich wird beauftragten Personen unentgeltlich
Unterkunft gewährt. Kosten für die Mitnahme
von Familienangehörigen und sonstige Kosten gehen
zu Lasten der beauftragten Person. Eine Entschädigung
für den Dienst kann nicht gezahlt werden.
Interessierte setzen sich bitte für alle Einsatzorte
in Verbindung mit Pastorin Antje Wachtmann,
Referentin für Kirche im Tourismus / Urlauberseelsorge
im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-
lutherischen Landeskirche Hannovers, Mail:
urlauberseelsorge@kirchliche-dienste.de, Telefon
04941/959251, Fax: 04941/991736, Anschrift;
Georgswall 7, 26603 Aurich.
Weitere Informationen: www.urlauberseelsorge.
info
Das Landeskirchenamt
Dr. Spr inger

Bewerbungsformular

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformula über den vollständigen DIenstweg an das Landeskirchenamt in Hannover. Pastor*innen i.R. senden das ausgefüllte Bewerbungsforlumar bitte über das Landeskirchenamt ihrer letzten Dienstelle zum Landeskirchenamt der ev.-luth. Landeskirche Hannovers.