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Grafik: HkD

Inhaltliche Voraussetzungen

Inhaltliche Voraussetzungen zur Förderung

  1. Das Vorhaben oder Projekt hat einen friedensstiftenden bzw. gewaltpräventiven Charakter bezüglich der Ziele, Zielgruppen und Methoden etc. Die Beispielhaftigkeit des Vorhabens soll zur Anregung und Nachahmung ermutigen und anleiten.
  2. Eine Kooperationsbereitschaft mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen ist geplant.
  3. Für das Vorhaben oder Projekt ist ein klar umrissener zeitlicher Rahmen (Laufzeit von... bis...) benannt.
  4. Vorhaben oder Projekte, die Bestandteil eines bereits bestehenden regulären Arbeitsauftrages sind, können grundsätzlich nicht gefördert werden. In Ausnahmefällen ist eine Teilförderung möglich, wenn das Projekt oder Vorhaben anteilig die unter Ziffer 1. genannten Fondsziele verfolgt.
  5. Mit der Förderung ist die Verpflichtung zur angemessenen Öffentlichkeitsarbeit und zur Verwendung des Logos der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers verbunden. Während und bei Abschluss des Vorhabens oder Projektes ist die Möglichkeit zur Weitergabe von Informationen an den/die Vorsitzende/n des Vergabeausschusses durch Gespräch oder Überlassung von Text- und Bildmaterial sicherzustellen. Der Förderungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass die geförderten Vorhaben öffentlich (Internet, Publikationen etc.) vorgestellt werden.